„Haltung zeigen heißt, die eigene juristische Einschätzung in die öffentliche Debatte einzubringen.“

Nachricht 30. September 2026

Prof. Dr. Christoph Goos ist Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover. Beim Fachtag „Haltung zeigen – Bündnisse stärken“ sprach er über den Umgang mit der AfD – aus verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Perspektive.

Lüneburg/Hitzacker, 26.09.2026

Drei Fragen an Prof. Dr. Christoph Goos

Prof. Dr. Christoph Goos ist Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover. Beim Fachtag „Haltung zeigen – Bündnisse stärken“ am 26. September in Hitzacker sprach er über den Umgang mit der AfD – aus verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Perspektive.

Mit welchen Fragen haben Sie sich auf dem Fachtag konkret beschäftigt?

Goos: Zunächst ging es um die verfassungsrechtliche Bewertung der AfD: Was spricht dafür, ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg zu bringen, was spricht dagegen? Und welche Haltung sollte die Kirche dazu öffentlich einnehmen?

Im zweiten Teil habe ich die kirchenrechtlichen Möglichkeiten skizziert, wenn Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Kirche tätig sind, zugleich für die AfD aktiv sind. Dabei geht es beispielsweise um Pfarrpersonen, um Ehrenamtliche in Kirchenvorständen oder um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Welche Möglichkeiten hat die Kirche in solchen Fällen?

Goos: Das hängt sehr davon ab, um welche Tätigkeit es geht. Insbesondere im Arbeitsrecht zwingt uns die Rechtsprechung zu einer genauen Differenzierung. Pauschale Antworten helfen deshalb nicht weiter.
Umso wichtiger ist es, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig sollte die Kirche klar für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

"Meiner Auffassung nach erfüllt die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes."

Prof. Dr. Christoph Goos ist Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover
Mit den verfassungs- und kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigte sich Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes Hannover auf dem Fachtag "Haltung zeigen -Bündnisse stärken". (Foto: Tina Hueske)

Was bedeutet es für Sie persönlich, Haltung zu zeigen?

Goos: Ich habe mich lange als eher unpolitischen Juristen verstanden, der vor allem historisch und dogmatisch arbeitet. Das änderte sich, als ich vor einigen Jahren die Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt sah und mir bewusst wurde, wie stark eine Partei, die ich als rechtsextremistisch einordne, im Landtag vertreten ist.

Seitdem bringe ich meine juristische Einschätzung deutlicher in die öffentliche Debatte ein. Meiner Auffassung nach erfüllt die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 des Grundgesetzes.

Ich selbst bin weder Mitglied einer Partei noch Mandatsträger. Aber ich unterstütze politisch engagierte Menschen, wo ich kann – in Parlamenten, Regierungen und Kommunen. Sie leisten eine schwierige Arbeit und brauchen Rückhalt.

Die Initiator:innen des Fachtages "Haltung zeigen, Bündnisse stärken" von links nach rechts: Christian Stasch, leitender Superintendent Kirchenkreis Lüneburg, Regionalbischöfin Marianne Gorka, Wiebke Vielhauer, Pröpstin Kirchenkreis Uelzen, Anne Kempe, Pröpstin Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, Christian Cordes, Superintendent Kirchenkreis Lüneburg (Foto: Anne-Katrin Schwanitz)

Über den Fachtag "Haltung zeigen - Bündnisse stärken"

Rechtsextreme und demokratiefeindliche Strömungen gewinnen an Einfluss – auch im kirchlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Wie können Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen damit umgehen? Wie lassen sich Menschenwürde, Zusammenhalt und Nächstenliebe überzeugend vertreten, ohne den Dialog vorschnell aufzugeben? Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Fachtagung „Haltung zeigen. Bündnisse stärken. Kirche in Zeiten von Rechtsextremismus und politischer Polarisierung“ am Samstag, 26. September 2026, im VERDO Kultur- und Tagungszentrum in Hitzacker.

zum Bericht über den Fachtag

Prof. Dr. Christoph Goos im Video

Für Goos ist klar: Die Kirche kann selbst kein Parteiverbotsverfahren beantragen. Sie kann aber ihre Stimme in der gesellschaftlichen Debatte erheben und für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

Goos selbst spricht sich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aus. Doch Haltung zeigen bedeutet für ihn noch mehr. Im kirchlichen Alltag stellen sich ganz konkrete Fragen: Was gilt, wenn Haupt- oder Ehrenamtliche für die AfD aktiv sind? Wie ist mit Mitarbeit in Kirchenvorständen oder anderen kirchlichen Funktionen umzugehen? Und welche Grenzen setzt das Arbeitsrecht?

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