Prof. Dr. Christoph Goos ist Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover. Beim Fachtag „Haltung zeigen – Bündnisse stärken“ sprach er über den Umgang mit der AfD – aus verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Perspektive.
Lüneburg/Hitzacker, 26.09.2026
Drei Fragen an Prof. Dr. Christoph Goos
Prof. Dr. Christoph Goos ist Leiter der Rechtsabteilung und Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover. Beim Fachtag „Haltung zeigen – Bündnisse stärken“ am 26. September in Hitzacker sprach er über den Umgang mit der AfD – aus verfassungsrechtlicher und kirchenrechtlicher Perspektive.
Mit welchen Fragen haben Sie sich auf dem Fachtag konkret beschäftigt?
Goos: Zunächst ging es um die verfassungsrechtliche Bewertung der AfD: Was spricht dafür, ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg zu bringen, was spricht dagegen? Und welche Haltung sollte die Kirche dazu öffentlich einnehmen?
Im zweiten Teil habe ich die kirchenrechtlichen Möglichkeiten skizziert, wenn Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Kirche tätig sind, zugleich für die AfD aktiv sind. Dabei geht es beispielsweise um Pfarrpersonen, um Ehrenamtliche in Kirchenvorständen oder um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Welche Möglichkeiten hat die Kirche in solchen Fällen?
Goos: Das hängt sehr davon ab, um welche Tätigkeit es geht. Insbesondere im Arbeitsrecht zwingt uns die Rechtsprechung zu einer genauen Differenzierung. Pauschale Antworten helfen deshalb nicht weiter.
Umso wichtiger ist es, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig sollte die Kirche klar für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.